
*** Fast alle Schutzsuchenden lehnen Dobrindts Angebot ab
- Für den Verzicht auf die Aufnahmezusage bot das Innenministerium Schutzsuchenden aus dem Überbrückungsprogramm und der Menschenrechtsliste mit Aufnahmezusage nach §22.2 Geld und Sachleistungen an
- Alle Menschen, mit einer Aufnahmezusage über die Menschenrechtsliste und das Überbrückungsprogramm (Aufnahmezusage nach §22.2 AufenthG), circa 700 Personen, haben das Angebot erhalten
- Die Schutzsuchenden reagierten mit einem offenen Brief an die Bundesregierung, in dem sie schreiben: „Wir sind vor Bedrohung und Tod geflohen und haben bei Ihnen Schutz gesucht. Vor dem Krieg und der Taliban waren wir in unserer Heimat Menschen mit Aufgaben, mit Verantwortung, mit Würde. Wir sind nicht vor Armut geflohen, sondern vor Gewalt und Tod. Wir verstehen diesen aktuellen Vorschlag nicht. Nicht von einer Regierung, die sich an Menschenrechte gebunden fühlt und an die Würde von Menschen glaubt. Wir haben uns nicht wegen Geld in Ihren Schutz begeben – wir wollten und mussten der Taliban-Herrschaft entkommen, um zu überleben.“
- Den gesamten Brief finden Sie im Anhang
- Nach Ablauf der zweiwöchigen Frist am Abend des 17.11. haben 10 Familien (62 Menschen) das Angebot angenommen – das entspricht einer Annahmequote von weniger als 10%
- Und das, obwohl die Bundesregierung den Druck erhöht hatte: Seit Wochen bekommt niemand mit einer Aufnahmezusage nach §22.2 Termine für Sicherheitsüberprüfungen an der Botschaft in Islamabad, und ihre Fälle werden nicht weiter bearbeitet
- Etwa die Hälfte der gut 700 Personen aus den beiden Programmen hatten noch kein Sicherheitsinterview – wie es mit Ihnen nach dem 31.12.2025 weiter geht bleibt unklar
- Wegweisend könnte das Ergebnis der Verfassungsbeschwerde (VB) sein, die Ende September anhängig gemacht wurde. Hier muss die Bundesregierung bis zum 24.11. Stellung nehmen
- Die Familie des Klägers hat ebenfalls eine Aufnahmezusage nach §22.2 über die Menschenrechtsliste
- Eine positive Entscheidung könnte die Chancen auf eine Einreise anderer Familien aus dem Überbrückungsprogramm, der Menschenrechtsliste und der Ortskräfte verbessern
*** Weitere Einreisen nach Gerichtsurteilen
- Am 30. Oktober, sowie am 04. und 11. November sind weitere Familien eingereist
- 2 Familien / 14 Personen am 30.10 ; 7 Familien / 31 Personen am 04.11. ; 2 Familien / 11 Personen am 11.11.
- Darunter befand sich auch die Familie der zwei minderjährige Schwestern, die im August ohne ihre Eltern verhaftet und nach Afghanistan abgeschoben wurden. Nach wochenlanger Trennung konnten sie zurück nach Islamabad gebracht werden und nun gemeinsam mit ihrer Familie ausreisen
- Weitere Flüge stehen kurz bevor – die nächsten Familien (insgesamt 52 Personen) landen am 20.11. in Hannover und Berlin
- Unter den eingereisten Personen sind Familien, deren Anspruch auf Visaerteilung bereits Ende Juli durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt wurde
- Seit dem letzten Charterflug im April erfolgten ausschließlich Einreisen von Menschen, die eine Visa-Erteilung erfolgreich eingeklagt hatten.
- Insgesamt 134 Personen konnten inzwischen nach erfolgreichen Klagen einreisen
*** Verzögerung der Verfahren durch rechtswidrige Widerrufe
- Inzwischen sind über 150 Klagen auf Visa-Erteilung am VG Berlin anhängig und täglich werden weitere Klagen eingereicht
- Bereits mehr als 50 Verfahren wurden zugunsten der Antragstellenden entschieden
- Über 30 positive Beschlüsse wurden in zweiter Instanz vom OVG Berlin-Brandenburg bestätigt
- Trotz der klaren Rechtsprechung der Gerichte ist nicht ersichtlich, dass sich die Bundesregierung an die Aufnahmezusagen gebunden fühlt. Statt nun alles daran zu setzen, die Ausreisen schnellstmöglich umzusetzen, werden die Verfahren weiter verzögert
- Vielen Familien wird auch nach erfolgreicher Klage vor dem OVG die Aufnahmezusage mit einem Rücknahme- bzw. Widerrufsverfahren durch das BAMF entzogen
- Klagen gegen dieses Vorgehen zeigen: Die Versuche des Innenministeriums, die Aufnahmezusagen zu widerrufen, werden von den zuständigen Verwaltungsgerichten (VG Ansbach und zweitinstanzlich dem Bayerischen VGH) als rechtswidrig zurückgewiesen. Die Aufnahmezusagen behalten ihre Gültigkeit und sind weiterhin rechtlich bindend
- In der Konsequenz erhalten die Familien zwar Recht, befinden sich aber über weitere Wochen und Monate in Pakistan, wo sie der Gefahr der Verhaftung und Abschiebung durch pakistanische Behörden weiterhin schutzlos ausgeliefert sind. Die Bundesregierung nimmt dies wissentlich und billigend in Kauf.
- Zahlreiche Familien haben deswegen Polizeigewalt erlitten, Familien wurden auseinandergerissen, minderjährige Kinder und schwangere Frauen wurden verhaftet, in einigen Fällen war eine notärztliche Versorgung in Folge der Razzien nötig. Uns liegen Berichte mehrerer Frauen vor, die in Folge der Verhaftungen Fehlgeburten erlitten haben
- Im BAMF werden die Mitarbeitenden dennoch angewiesen, Widerrufe und Rücknahmen zu erlassen und bringen die Familien damit in Gefahr
- Während die Schutzsuchenden weiterhin darauf angewiesen sind, die Aufnahmeversprechen vor Gericht einzuklagen, kommen Vertreter der Taliban auf Einladung des Innenministers nach Deutschland und übernehmen die afghanische Botschaft in Berlin sowie das Konsulat in Bonn
Teilen


