Die Würde des Menschen ist unantastbar: Helfen wir den afghanischen Familien, ihr Recht auf Aufnahme in Deutschland zu erstreiten!

Es ist ein beschämendes Taktieren mit dem Schicksal von über 2000 Afghaninnen und Afghanen, unter ihnen viele Kinder. Es ist der Versuch der Bundesregierung, durch Verzögerungen die Aufnahmezusagen der Vorgängerregierung zu unterlaufen. Und es ist der Versuch, durch diese Hinhaltetaktik entsprechende Urteile deutscher Gerichte zu ignorieren.

Darum appellieren wir an die deutsche Öffentlichkeit, allen Bedrohten mit Aufnahmezusage den Ausweg zu eröffnen, vor deutschen Gerichten ihr Recht auf Aufnahme durchzusetzen – indem durch eine Spendenaktion die nötigen Gelder zusammen kommen, die das Hilfswerk „Kabul Luftbrücke“ und dessen Anwälte für die Verfahren brauchen.

Einst halfen sie der Bundesregierung und der Bundeswehr in Afghanistan, hatten heikle Jobs bei Hilfsorganisationen, hatten sich als Journalisten, Schriftsteller, Künstler, Frauenrechtlerinnen, Menschenrechtsaktivisten mit den Taliban angelegt. Gerieten nach der Machtübernahme durch die islamistische Terrorgruppe im August 2021 in Gefahr. Folgten dem Rat der Bundesregierung, ihr Land in Richtung Pakistan zu verlassen, vertrauten den deutschen Aufnahmezusagen. Und sitzen seither in Islamabad fest – von der Abschiebung nach Afghanistan bedroht – und beschwören Kanzler Friedrich Merz,  sie nach dem 31. Dezember nicht den Leuten auszuliefern, gegen die sie einst an der Seite des Westens kämpften. „Wir wollten und mussten der Taliban-Herrschaft entkommen, um zu überleben“, heißt es in dem zweiseitigen Papier, das 600 der 2000 Betroffenen initiiert haben.

Das Angebot des Bundesinnenministeriums, für ein paar Tausend Euro auf den versprochenen Schutz zu verzichten, löst unter den Geflüchteten dem Schreiben zufolge Empörung aus. Dies sei „zutiefst verletzend“, heißt es darin. Vor dem Krieg und der Machtergreifung der Taliban seien sie in ihrer Heimat „Menschen mit Aufgaben, mit Verantwortung, mit Würde“ gewesen. „Wir sind nicht vor Armut geflohen, sondern vor Gewalt und Tod.“ Nun würden sie aufgefordert, gegen eine finanzielle Entschädigung auf lebenswichtigen Schutz zu verzichten. „Wir verstehen diesen aktuellen Vorschlag nicht. Nicht von einer Regierung, die sich an Menschenrechte gebunden fühlt und an die Würde von Menschen glaubt.“

Insgesamt circa 450 Familien warten inzwischen mit gültigen deutschen Aufnahmezusagen auf die Ausreise nach Deutschland und haben nun keine andere Chance mehr, als ihr Recht einzuklagen. Dabei werden sie unterstützt von einer Gruppe von Anwältinnen und Anwälten, die in Zusammenarbeit mit der Menschenrechtsorganisation „ Kabul Luftbrücke“ tätig sind. Was sie empört: „Bei gewonnen Klageverfahren werden oft die Aufnahmezusagen durch das BAMF entzogen – damit wird die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte unterlaufen,“ sagt Matthias Lehnert, Sprecher der Anwälte. Auch gegen diesen Entzug der Aufnahmezusage klagten die Anwälte und gewannen vor dem dafür zuständigen Gericht gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Die Familien erhalten ihre Aufnahmezusage zurück, der Anspruch auf die Visa-Erteilung greift wieder. Dennoch werden Visa in vielen Fällen erst ausgestellt, wenn die Gerichte der Bundesregierung mit Zwangsgeld drohen. Vorletzte Woche sind einige Familien eingereist, die sich durch vier Instanzen klagen mussten, um ihren Anspruch auf ein Visum durchzusetzen.

Der ehemalige Leiter der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) in Afghanistan, Hans Hermann Dube, verurteilt das Agieren der Regierung: „Eine viel größere Sauerei kann ich mir kaum vorstellen.“ Mit ihrer Verzögerungstaktik nimmt sie bewusst in Kauf, dass die Familien der willkürlichen Gewalt durch die pakistanische Polizei und der Abschiebung nach Afghanistan ausgesetzt werden – obwohl sich die Rechtsverbindlichkeit der Aufnahmezusagen nach inzwischen mehr als 50 gewonnenen Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin ( über 30 mal bestätigt durch das Oberverwaltungsgericht) nur noch schwer leugnen lässt.

„Als evangelische Kirche fordern wir die Bundesregierung dazu auf,“ erklärt die EKD, „die verbliebenen rund 2000 afghanischen Menschen mit Aufnahmezusage in Sicherheit zu bringen.“ Wir finden es beschämend, dass die Bundesregierung durch ihre Hinhaltetaktik die einfachsten Regeln des menschlichen Anstandes verletzt und möchten den Menschen, die Aufnahmezusagen haben, die Chance eröffnen, ihr Recht auf Aufnahme vor Gericht zu erstreiten. Anwälte haben inzwischen 150 Verfahren anhängig gemacht, weitere Verfahren müssen initiiert werden, um allen Bedrohten zu ihrem Recht zu verhelfen. Da das die Kapazität der bereits involvierten Anwälte übersteigt, appellieren sie an Kolleginnen und Kollegen, Mandate zu übernehmen (bitte bei eva@kabulluftbruecke.de melden).

Bitte unterstützen Sie die Verfahren durch Spenden, um die Anwältinnen und Anwälten zumindest teilweise finanzieren zu können. Spenden an: Aab Humanitarian Association gGmbH, Stichwort: „Klagen Kabul Luftbrücke“ IBAN: DE63 1002 0890 0043 0344 30, BIC HYVEDEMM488

Gerne können Sie im Verwendungszweck Ihren Wunsch nach einer Spendenquittung, sowie Ihre Mailadresse angeben: „Klagen KLB – Spendenquittung – ja/nein – e-Mailadresse“ oder eine email mit Angabe Ihrer Adresse an spenden@aab-human.de senden.

Danke!

 

Erstunterzeichner: Claus Kleber, Iris Berben, Cordt Schnibben, Doris Dörrie, Jan Böhmermann, Navid Kermani, Stephan Lamby, Collien Fernandes-Ulmen, Thea Dorn, Denis Yücel, Klaus Brinkbäumer, Nikolaus Brender, Willi Steul, Martin Moszkowicz, Hanna Herbst, Theo Koll, Ulrich Matthes, Sonia Mikich, Gesine Crukowski, Alexander Osang, Jörg Armbruster,  Klaus Bresser, Günter Wallraff, Irmela Hannover, Ingrid Müller-Münch u.a.

Unterzeichner an: spenden@aab-human.de