*** die Evangelische Kirche bezieht Position ***

  • In ihrer heutigen Pressemitteilung stellt sich die EKD klar hinter die afghanischen Menschen, die weiterhin mit deutscher Aufnahmezusage in Pakistan und Afghanistan festsitzen und unterstützt die Klageverfahren gegen die Bundesregierung
  • Zur Position der EKD erklärt Bischof Christian Stäblein, Flüchtlingsbeauftragter der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD): „Menschen in Not im Blick zu haben und ihnen zu helfen, gehört zum Kern christlicher Ethik. Die evangelische Kirche lässt die Schutzsuchenden und ihre Familien nicht im Stich. Deutschland steht bei ihnen im Wort, daher helfen wir nun mit, dass diese Menschen zu ihrem Recht kommen.“

*** Erster Charterflug seit Regierungswechsel in Erfurt gelandet ***

  • Ein Charterflug mit 192 Personen ist heute Morgen in Erfurt gelandet
  • An Bord sind ausschließlich Menschen aus dem Bundesaufnahmeprogramm
  • Größtenteils hatten die Menschen geklagt, aber unter den Passagieren sind auch Menschen ohne erfolgreich abgeschlossenes Klageverfahren
  • Unser Kommentar dazu: „Wir freuen uns, dass die Bundesregierung nach über 80 gewonnen Klageverfahren für insgesamt 350 Menschen endlich einsieht, dass die Aufnahmezusagen rechtsverbindlich sind und eingehalten werden müssen! Das ist allerdings nur ein Etappensieg, der uns darin bestärkt weiterzumachen.“ (Eva Beyer, Sprecherin Kabul Luftbrücke)
  • Zu der Frage, ob auch die Aufnahmezusagen nach §22 (zu denen sowohl die Ortskräfte wie auch alle aus dem Überbrückungsprogramm und von der Menschenrechtsliste zählen) rechtsverbindlich sind, wird in den kommenden Wochen eine Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht erwartet
  • Während die Gerichte auf die Entscheidung aus Karlsruhe warten, schafft die Regierung während dessen Tatsachen und entzieht immer mehr Menschen die Aufnahmezusage

*** Vielen Ortskräften wird die Aufnahmezusage entzogen ***

  • Noch am letzten Mittwoch (26.11.) hatte Alexander Dobrindt vor dem Innenausschuss zugesichert, dass diejenigen nach Deutschland ausreisen dürften, die eine rechtsverbindliche Aufnahmezusage und das Verfahren mit den dazu gehörenden Sicherheitsüberprüfung positiv durchlaufen haben
  • Inzwischen zeichnet sich ab: Auch viele Ortskräfte haben wohl nach Auffassung des Innenministeriums keine rechtsverbindlichen Zusagen
  • Zudem erhält weiterhin keiner der Wartenden, die eine Aufnahmezusage nach §22.2 erhalten haben, überhaupt einen Termin für die Sicherheitsüberprüfung
  • Von 42 verbleibenden Ortskräfte Fällen erhielten allein am 1.12. 14 Familien, insgesamt 59 Menschen, eine Ablehnung. Bereits letzte Woche, am 18.11., erhielten 8 Ortskräfte und ihre Familien (insgesamt 45 Personen) eine Ablehnung. Heute (Stand 14.00) erhielten vier weitere Ortskräfte, insgesamt 19 Personen, eine Ablehnung. Unter ihnen befinden sich auch Ortskräfte der GIZ, einer von ihnen hatte mehr als 10 Jahre als Ausbilder in deren Polizeiprojekt gearbeitet.
  • Nach Ablehnung haben die Familien 7 Tage Zeit, ihre Unterkunft zu verlassen. Ohne gültiges Visum bekommen sie in Pakistan zurzeit keine Unterkunft, da sowohl Hotels wie auch Vermieter sich strafbar machen, wenn sie Afghanen ohne Visum beherbergen. Das Risiko von Obdachlosigkeit, einer willkürlichen Verhaftung und Deportation nach Afghanistan ist extrem hoch
  • Hinzu kommt, dass die Landgrenze zwischen Pakistan und Afghanistan aufgrund des anhaltenden Konfliktes weiterhin geschlossen ist. Eine Rückkehr nach Afghanistan ist derzeit nur im Rahmen einer Abschiebung möglich, wodurch das Risiko einer Verhaftung durch die Taliban steigt

Entwicklung der neuesten Zahlen*

*Bei den Zahlen handelt es sich um Schätzwerte, basierend auf den uns vorliegenden Daten zu Ablehnungen und Ausreisen und Angaben der Bundesregierung, zB hier: BT Drucksache 21/2157