Am Sonntagvormittag gegen 11.00 Uhr Ortszeit haben Beamte mehrerer Taliban-Behörden ein Safe House in Kabul betreten, das im Auftrag der Bundesregierung betrieben wird. In dem Gebäude halten sich derzeit 79 besonders gefährdete Menschen aus den deutschen Aufnahmeprogrammen auf.
Bei den Betroffenen handelt es sich um 14 Familien aus dem Überbrückungsprogramm mit insgesamt 63 Personen, vier Familien aus dem Bundesaufnahmeprogramm mit 15 Personen sowie eine ehemalige Ortskraft. Sie gehörten zu den insgesamt 248 Menschen, die Mitte August 2025 in Pakistan verhaftet und nach Afghanistan abgeschoben worden waren, nachdem die Bundesregierung es versäumt hatte, ihre pakistanischen Visa verlängern zu lassen.

Seit nunmehr fünf Monaten hat die Bundesregierung keine Maßnahmen ergriffen, um diese Menschen nach Pakistan zurückzubringen. Andere Länder wie Großbritannien und Kanada hatten vergleichbare Fälle aus ihren Aufnahmeprogrammen innerhalb weniger Wochen nach Pakistan zurückgeführt.

Im Dezember 2025 hatte die Bundesregierung pauschal sämtliche Aufnahmezusagen aus den sogenannten Listenverfahren – dem Überbrückungsprogramm und der Menschenrechtsliste – aufgehoben. Dieses Vorgehen wird derzeit jedoch noch gerichtlich überprüft.

In einem Beschluss vom 16. Januar 2026 hat das VG Berlin die pauschale Aufhebung der Aufnahmezusagen als willkürlich klassifiziert und die Bundesregierung in einem Verfahren einer siebenköpfigen Familie aus dem Überbrückungsprogramm zur Erteilung von Visa verpflichtet. Konkret schreibt das VG Berlin: „Die Abkehrentscheidung des BMI vom 8. Dezember 2025 genügt jedoch nicht der der Antragsgegnerin grundsätzlich von Verfassungs wegen obliegenden Pflicht zur willkürfreien individuellen Begründung derartiger Abkehrentscheidungen.“ Es sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt, die Personen mit einer Aufnahmezusage nach § 22 AufenthG per se schlechter zu behandeln als die Personen mit einer Aufnahmezusage nach dem Bundesaufnahmeprogramm.

Rechtsanwalt Matthias Lehnert, der zahlreiche Familien juristisch vertritt, kommentiert: „Die Razzia der Taliban macht deutlich: Die Menschen mit einer deutschen Schutzzusage stehen besonders im Fokus der Taliban. Die Bundesregierung ist durch ihr Nichthandeln direkt verantwortlich für die Gefahr, in der sich diese Menschen befinden, solange sie weiterhin in Kabul ausharren müssen. Sollten hierdurch Menschen zu Schaden kommen, wird man prüfen müssen, ob die deutschen Beamt*innen sich strafbar machen, indem sie die Menschen einer solchen Gefahr aussetzen.“

Zugleich stellte das Verwaltungsgericht Berlin klar, dass die Unterbringung der Betroffenen durch die GIZ bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache weiterhin zu gewährleisten ist. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach der fortgesetzten Verantwortung der Bundesregierung für die Sicherheit der Schutzsuchenden.

Die Razzia der Taliban erfolgt zu einem politisch sensiblen Zeitpunkt. Parallel dazu macht Deutschland gegenüber dem De-facto-Autoritäten in Kabul weitreichende Zugeständnisse im Hinblick auf dessen konsularische Vertretungen in Deutschland. Bereits im Sommer 2025 waren zwei Konsularbeamte der Taliban mit Zustimmung der Bundesregierung nach Deutschland eingereist. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums sollten sie dazu beitragen, Abschiebungen nach Afghanistan zu erleichtern.

Eva Beyer, Sprecherin der Kabul Luftbrücke, erklärt dazu: „Die Bundesregierung hat das Risiko willentlich in Kauf genommen und damit das Leben von 79 Menschen bewusst aufs Spiel gesetzt. Das ist nicht nur unverantwortlich, sondern auch politisch unklug, da die Taliban die Bundesregierung nun weiter unter Druck setzen können.“